Dies ist eine außergerichtliche Realisierung der Forderung z. B. durch Ratenzahlung.
In einer Zahlungsvereinbarung wird die außergerichtliche Realisierung der Forderung angestrebt. Mit dem Schuldner wird ein Tilgungsplan erarbeitet, in dem die genauen Zahlungstermine mit den entsprechend zu leistenden Beträgen festgesetzt werden. Sollten die monatlich vereinbarten Raten nicht pünktlich oder gar nicht bezahlt werden, behalten wir uns ausdrücklich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor.
