Unternehmer, die so genannte innergemeinschaftliche Umsätze tätigen, benötigen eine USt-Id.Nr.
Die USt-Id.Nr. ist eine spezielle Steuernummer, die grundsätzlich allen Unternehmern vom Finanzamt oder Bundesamt der Finanzen zugeteilt wird und der besonderen Identifikation gegenüber anderen Unternehmen im geschäftlichen Verkehr dient. Jeder Unternehmer erhält grundsätzlich nur eine USt-Id.Nr., auch wenn er mehrere Betriebe hat.
Die USt-Id.Nr. oder die Steuernummer ist bei Inlandsumsätzen grundsätzlich Bestandteil einer ordnungsgemäßen Rechnung. Bei Umsätzen im Binnenmarkt ermöglicht die USt-Id.Nr. mehrwertsteuerfreie Lieferungen.
Zum Zweck der Kontrolle der USt-Id.Nr. des EU-Geschäftspartners muss die Richtigkeit der ausländischen Daten beim Bundesministerium für Finanzen telefonisch oder schriftlich abgefragt werden, da das Vorliegen einer korrekten USt-Id.Nr. unter anderem eine der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist.
