Hieurnter versteht man die gerichtliche Festsetzung eines (Geld)-Anspruchs. Diese Festsetzung ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.
Vollstreckungstitel sind beispielsweise:
1. Rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Endurteile auch Teil-, Versäumnis-, Anerkenntnis- und Vorbehaltsurteile.
2. Gerichtliche Vergleiche
3. Vollstreckungsbescheide
4. Kostenfestsetzungsbeschlüsse
5. Einstweilige Anordnungen
6. Notarielle Schuldanerkenntnisse mit der sogenannten „Unterwerfungsklausel“, d. h., dass sich der Schuldner in der notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
