Das Identifikationsmerkmal für Steuerpflichtige.
Alle Unternehmen sind verpflichtet, auf Ihren Rechnungen die von Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben. Auch Gutschriften müssen die Steuernummer des leistenden Unternehmers benennen. Für die Platzierung und Gestaltung der Steuernummer auf der Rechnung/Gutschrift bestehen keine Vorgaben. Der Sitz des Finanzamtes ist nicht zwingend anzugeben.
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll durch diese Maßnahme die Steuerhinterziehung bekämpft werden.
