Ein Schuldanerkenntnis ist eine Schuldsicherungsart gegenüber Kunden und anderen Schuldnern.

Ein Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird. Beim Schuldanerkenntnis werden zwei Formen unterschieden:

1. Abstraktes Schuldanerkenntnis
Hierdurch wird eine neue, vom ursprünglichen Schuldgrund (z. B. Kaufvertrag) selbständige Verbindlichkeit begründet. Das Schuldanerkenntnis tritt sozusagen zusätzlich neben die Forderung aus dem Kaufvertrag. Schriftform der Anerkennungserklärung ist erforderlich.
Beispiel: Die X-GmbH kauft von uns einen Ofen. Vertragspartner und Schuldner ist somit die X-GmbH. Der Geschäftsführer der X-GmbH gibt ein abstraktes Schuldanerkenntnis über den Kaufpreis des Ofens ab. Somit ist Herr X ebenfalls und unabhängig vom Kaufvertrag unser Schuldner; gem. dem ursprünglichen Kaufvertrag wäre er dies nicht.

2. Deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Hier wird eine bereits bestehende Forderung nochmals bestätigt, mit der Folge, dass sich der Schuldner mit allen Einwendungen und Einreden
(z. B. Verjährung, Gewährleistungsansprüchen) nicht mehr „wehren“ kann. Es gilt dann das Schuldanerkenntnis. Diese Art des Schuldanerkenntnisses ist formlos, letztlich auch mündlich möglich. Schriftform ist aber anzuraten, da ansonsten Beweisschwierigkeiten auftreten können.
Beispiel: Der Zahntechniker X kauft ein teures Dentalgerät und ist über lange Zeit außer Stande den Kaufpreis an uns zu bezahlen. Wenn wir trotzdem an der Geschäftsbeziehung interessiert sind, andererseits aber unsere Kaufpreisforderung absichern möchten, besteht hier die Möglichkeit mit Herrn X im Nachhinein ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis abzuschließen, um somit auch eine evtl. Verjährungsproblematik zu umgehen. Merke: Hier gibt es allerdings bessere Möglichkeiten (z. B. Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides in Absprache mit dem Schuldner o. ä.). Das deklaratorische Schuldanerkenntnis ist somit ein Mittel, das seltenst zum Einsatz kommen wird.