Dies sind die Formalanforderungen an eine Rechnung.
Durch das Steueränderungsgesetz wurden die Formalanforderungen für die Vorsteuerabzugsberechtigung neu geregelt. Für den Vorsteuerabzug sind bestimmte Rechnungsangaben erforderlich. Im Einzelnen muss nunmehr die Rechung folgende Angaben enthalten:
– Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers
– Name und die Anschrift des Leistungsempfängers
– Dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte USt-Id.Nr.
– Ausstellungsdatum
– Fortlaufende Rechnungsnummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird
– Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
– Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung
– Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
– Jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
– Anzuwendender Steuersatz
– Bei steuerfreien Umsätzen Hinweis darauf, dass eine Steuerbefreiung gilt
