Hierunter versteht man Rechnungen mit Zolldokumenten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG).
Außerhalb der EG können Waren in der Regel nur mit bestimmten Zolldokumenten ordnungsgemäß ausgeführt und geliefert werden. Man spricht hier von Ausfuhr.
Es wird überSAP eine Rechnung erstellt und zusätzlich hierzu eine Handelsrechnung (speziell für den Zoll) über Excel.
Sowohl für die SAP-Rechnung als auch für die Excel-Handelsrechnung gilt folgendes:
– Sie müssen alle Angaben wie in einer „normalen“ innerdeutschen Rechnung enthalten
– Soweit die Ware von uns selbst ins Ausland ausgeführt wird, können die Rechnungen ohne MwSt. ausgestellt werden. Vermerk: „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 UstG.“
– Wird die Ware vom Kunden abgeholt und dieser organisiert die Ausfuhr selbst, wird nur die SetVision-Rechnung erstellt und zwar mit MwSt.! Der Vermerk „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 UstG.“ entfällt. Soweit der Kunde nach der Ausfuhr für diese Waren einen korrekten Ausfuhrnachweis erbringen kann, bekommt er die MwSt. wieder gutgeschrieben.
Darüber hinaus muss die Excel-Handelsrechnung je nach Empfängerland der Waren noch weitere Angaben enthalten. Diese sind jedoch sehr unterschiedlich und abhängig von den jeweiligen deutschen Ausfuhrbestimmungen bzw. von den jeweiligen Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes.
