Hiermit ist die 1%-Versteuerung des Firmen-PKW gemeint.

Die 1 %-Methode bildet grundsätzlich die Regelbesteuerung für die Privatnutzung eines Firmen-PKW.
Bei der 1 %-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung als Ertrag versteuert, egal ob das Auto gebraucht oder neu oder mit Preisnachlass gekauft wurde. Zum Bruttolistenpreis gehören auch sämtliche Ausstattungs- und Zubehörteile des Fahrzeugs.