(Info von Alwin Hueber, 22.03.2016):
Der Ausweis der MwSt auf unseren Rechnungen muss so erfolgen (gesetzliche Verpflichtung), dass die Netto-Beträge nach Steuersätzen und die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge aufgeschlüsselt werden.
Zum Beispiel:
Nettowert: € 4.858,95 MwSt: 19% MwSt: € 923,20 Brutto € 5.782,15
Nettowert: € 508,00 MwSt: 0 % MwSt: € 0,00 Brutto € 508,00
Was kann passieren:
Kunden könnten Rechnungskorrekturen anfordern. Bisher noch nicht geschehen.
Beispiel für nicht korrekte Rechnung, da MWst.-Beträge nicht wie o.a. noch einmal aufgelistet sind:

