(Info von Alwin Hueber, 22.03.2016):

Der Ausweis der MwSt auf unseren Rechnungen muss so erfolgen (gesetzliche Verpflichtung), dass die Netto-Beträge nach Steuersätzen und die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge aufgeschlüsselt werden.

Zum Beispiel:

Nettowert: € 4.858,95   MwSt: 19%         MwSt: € 923,20                  Brutto € 5.782,15
Nettowert: € 508,00       MwSt: 0 %          MwSt: € 0,00                     Brutto € 508,00

Was kann passieren:
Kunden könnten Rechnungskorrekturen anfordern. Bisher noch nicht geschehen.

Beispiel für nicht korrekte Rechnung, da MWst.-Beträge nicht wie o.a. noch einmal aufgelistet sind: