Wir schreiben für unsere erbrachten Dienstleistungen oder ausgelieferten Waren eine Rechnung. Nicht nur die Form der Rechnung ist dabei sehr wichtig. Noch wichtiger ist es auch, dass die Rechnungen eine bestimmte Zeit lang aufbewahrt werden müssen.

Wenn wir die Rechnungen / Gutschriften zu früh vernichten, können wir uns unter Umständen großen Ärger mit den Behörden einhandeln. Auch wenn z. B. das Geschäftsjahr eigentlich schon durch die Bilanz als abgeschlossen gilt oder wir z. B. interne Gutschriften erstellen, sind wir dazu verpflichtet, die Belege aufzubewahren.

Rechnungen / Gutschriften etc. gehören zu den Dokumenten, die wir 10 Jahre lang aufheben müssen. Sie sind für die steuerlichen Dinge sehr wichtig und daher unterliegen sie einer so langen Aufbewahrungspflicht.

Die eigen erstellten Rechnungen / Gutschriften sind eigentlich mit das Wichtigste überhaupt in der Buchführung eines Unternehmens. Mit diesen Dokumenten wird nachgewiesen, welche Einnahmen gemacht worden sind. Schon alleine dieses ist ein Grund, warum die Belege eine so lange Aufbewahrungsfrist haben. Auch bei den Rechnungen, die der Unternehmer erhält, sind die gleichen Aufbewahrungsfristen zu finden. Sie haben für die steuerrechtlichen Gegebenheiten identisch hohe Auswirkungen und müssen daher ebenso 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

(Verfasst von Alwin Hueber am 04.05.2016)