Eine Zwangsvollstreckung dient dem Eintreiben von Außenständen eines Kunden bzw. Schuldners.

Die Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger, bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil), durch die Vollstreckungsbehörde in Gang setzen. Vollstreckungsorgan ist oftmals der Gerichtsvollzieher.