Das Urteilsverfahren ist eine gerichtliche Auseinandersetzung. Im Regelfall entscheidet in zivilrechtlichen Sachen der Streitwert über die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts. Bei Streitigkeiten deren Gegenstand oder Geldeswert 5.000,00 € nicht übersteigt, ist erstinstanzlich das örtlich zuständige Amtsgericht zuständig, bei darüber liegenden Streitwerten das örtlich zuständige Landgericht.
Das Urteilsverfahren bietet sich dann an, wenn die Forderung, welche mit der Klage geltend gemacht wird, schon im Vorfeld von der Gegenseite bestritten ist.
Ferner geht das Mahnverfahren in ein gerichtliches Urteilsverfahren über, wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt wird.