Absicherung unserer Forderungen gegen Kunden und andere Schuldner.

Schuldsicherungen dienen der Sicherung von Forderungen gegenüber unseren Kunden oder andere Schuldner. Sie dienen nicht der Bezahlung oder dem Ausgleich der Schuld. Grundsätzlich werden zwei Arten von Schuldsicherungen unterschieden:

1. Die Sachsicherheiten, wie Hypothek, Grundschuld, Pfandrechte, Sicherungsübereignungen. Also Sicherheiten, die sich auf bestimmte Gegenstände, Immobilien oder Rechte des Schuldner beziehen.
Beispiel: Herr X, Dentallaborinhaber, gibt uns als Sicherheit für einen Vorschuss, im Rahmen eines Abnahmevertrages, eine Briefgrundschuld.

2. Die Personalsicherheiten, wie z. B. die Bürgschaft, die Schuldübernahme, das Schuldanerkenntnis etc. Hier wird der Schuldner oder ein Dritter (z. B. der Bürge) als Person in die Haftung zur Sicherung unserer Forderung genommen.
Beispiel: siehe Bürgschaft