Unter Scheidgut verstehen wir reine Dentalfeilung oder Kronen und Brücken. Bitte nicht mit Gekrätz, dem Bodenkericht oder Tiegelscherben, die man im Gekrätzfass aufbewahrt, verwechseln.
Üblicherweise werden von Scheideanstalten pauschale Kosten – unabhängig von der Einlieferungsmenge – sowohl für das Schmelzen und Homogenisieren, als auch für das Analysieren und den Scheidevorgang per se berechnet.
Wir gehen hier einen anderen, wie wir meinen, für den Kunden transparenteren Weg.
Das vom Kunden eingelieferte Scheidgut, also Dentalfeilung oder Zahngold (Kronen und Brücken), wird von uns geschmolzen, homogenisiert und analysiert.
Hierfür berechnen wir, vom Auskommen ausgehend, keine Pauschalen, sondern ziehen den Kunden vom Auskommen Au 4 %, Ag 10 %, Pt 7 % und Pd 7 % des Gewichtes ab.
Das heißt also, wenn aus dem Material 100 g Feingold herauskommen, vergüten wir dem Kunden 96 g zum jeweiligen, offiziellen Tagesankaufspreis.
Gleichermaßen gilt dies für Silber: 100 g Auskommen, Vergütung 90 g.
Platin und Palladium: 100 g Auskommen, Vergütung 93 g.
Somit erhält der Kunde keine Scheiderechnung, sondern eine Scheidevergütung, die die Kosten bereits beinhaltet.
Eine rentable Aufarbeitung können wir ab einem Feilungsgewicht von 500 g gesiebter, also halbwegs reiner Feilung, vornehmen.
Das Material kann von unserem zuständigen Außendienstmitarbeiter abgeholt werden und auf unsere Kosten und Gefahr nach Wendelstein gebracht werden.
Die Aufarbeitungszeit beträgt ca. 10 Arbeitstage, die Vergütung kann wahlweise per Überweisung, Verrechnungsscheck oder Gegenlieferung erfolgen.
