Hierunter versteht man Rechnungen ohne Zolldokumente innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG).
Innerhalb der EG haben wir keine Zollgrenzen mehr, so dass Waren ohne Zolldokumente innerhalb der EG geliefert werden können.
Aufpassen ! Europa =nicht= EG ! Ein Land kann in Europa liegen, aber muss kein Mitglied der EG sein !
Hier können wir als Rechnung auf unsere SetVision-Rechnungen zurückgreifen.
Allerdings müssen auch hier gemäß Umsatzsteuergesetz bestimmte Angaben, je nach Art und Weise des Versands, gemacht werden:
– Angaben, die eine „normale“ Rechnung innerhalb Deutschlands enthalten muss und zusätzlich ….
– Umsatzsteuer-Ident-Nummer Wegold
– Umsatzsteuer-Ident-Nummer des europäischen Kunden
– Vermerk: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 6a UstG.“
– Soweit die Umsatzsteuer-Ident-Nummer des Kunden gültig ist und die Ware von uns selbst in das entsprechende EG-Land versandt wird, kann die Rechnung ohne MwSt. ausgestellt werden.
– Soweit die Umsatzsteuer-Ident-Nummer des Kunden gültig ist und die Ware bei uns abgeholt wird, muss vor Ausgabe der Ware folgender Satz unten auf der Rechnung vom Kunden unterschrieben werden: „Die oben angegebenen Waren werden für unternehmerische Zwecke in das Gemeinschaftsgebiet verbracht und werden ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet.“
Wenn der Satz vom Kunden unterschrieben wurde (geht auch per Fax, aber bitte möglichst immer mit Firmenstempel), kann die Rechnung ohne MwSt. ausgestellt werden.
– Sollte der europäische Kunde keine gültige Umsatzsteuer-Ident-Nummer besitzen, muss die Rechnung mit MwSt. ausgestellt werden.
– Der Vermerk: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 6a UstG.“ entfällt dann natürlich. Die Rechnung ist so im Prinzip wie eine ganz normale innerdeutsche Rechnung.
