Wurde ein Paket nicht zugestellt, d. h. der Kunde hat die Ware nicht erhalten, wird der Sendungsverlauf abgefragt (Versandabteilung). Ist keine Zustellung erfolgt, muss der Verbleib der Ware durch die zuständige Poststelle belegt werden. Hierzu wird eine Schadensmeldung eingereicht mit folgenden Angaben: Paket-Nr., Einliefer-Datum, Absender, Empfänger, Inhalt, Schadensbetrag, Bankverbindung für Ersatzleistung falls Ware nicht mehr auffindbar ist, Datum, Unterschrift des Antragstellers.
Beigefügt wird eine Kopie der Posteinlieferliste und eine Kopie der Warenrechnung. Die Post haftet für ein Paket nur mit 500,00 € darüber hinaus sind wir zusätzlich versichert. Diese Versicherung ersetzt den Verlust pro Paket jedoch nur bis max. 5.000,00 € des Einkaufswertes.
Die Inhalte einer Warenlieferung werden durch den Innendienst auf diesen Wert ausgerichtet.