Einfache und kostengünstige Methode einen Vollstreckungstitel zu erlangen.
Geldforderungen gegen einen Schuldner können – ohne dass eine Klage erhoben werden muss – im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Das gerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger ermöglichen, auf einfache und schnelle Weise einen zur Vollstreckung geeigneten Titel zu erhalten. Das Mahnverfahren beginnt mit dem Einreichen eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides. Zuständig für die Entgegennahme des Mahnbescheidsantrags ist das zentrale Mahngericht (Coburg). Im Antrag wird der dem Gläubiger (= Antragsteller) zustehende Anspruch gegen den Schuldner (= Antragsgegner) geltend gemacht. Ist der Antrag vollständig und formal fehlerfrei, wird ein Mahnbescheid erlassen, der dem Antragsgegner zugestellt wird. Mit Zustellung des Mahnbescheides wird der Antragsgegner vom Gericht aufgefordert, den Anspruch binnen zwei Wochen (ab Zustellung) zu bezahlen oder direkt beim Mahngericht Widerspruch einzulegen. Ist nach Ablauf von zwei Wochen keine oder nur eine teilweise Zahlung erfolgt, kann jetzt der Antrag auf Erlass
eines Vollstreckungsbescheides gestellt werden. Das Mahngericht erlässt den Vollstreckungsbescheid, welcher dem Antragsgegner zugestellt wird. Dem Antragsgegner steht nun nochmals eine zweiwöchige Einspruchsfrist zu. Nach Verstreichen dieser Frist hat der Vollstreckungsbescheid die gleiche Wirkung wie ein Gerichtsurteil. Der Antragsteller (= Gläubiger) kann nun die Zwangsvollstreckung betreiben.
