Jährliche körperliche Bestandsaufnahme.
Voraussetzung einer jeden ordnungsmäßigen Buchführung, ist die Bestandsaufnahmen über das Vermögen am Anfang und Ende des Wirtschaftsjahres. Bestandsaufnahmen sind für die vollständige Erfassung und die sachgemäße Bewertung der Wirtschaftsgüter und damit für die steuerliche Gewinnermittlung unentbehrlich. Die genaue Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte und Schulden bezeichnet man als Inventur (vom lat. invenire = finden). Die Inventur geschieht bei körperlichen Gegenständen (Bargeld, Vorräte, Einrichtungsgegenstände) durch Zählen, Messen oder Wiegen (körperliche Bestandsaufnahme).
Die Jahresinventur wird von einem Wirtschaftsprüfer begleitet.
Bei der Jahresinventur werden alle unterschiedlichen Lager, wie z. B. Reiselager, Kommissionslager etc. auf Inhalt geprüft und mit dem tatsächlichem Ist-Bestand abgeglichen. Diese Abgleiche müssen schriftlich erfolgen.